Mit der Anmeldung zum Abendlauf Wengen stimmen Sie automatisch unserem Veranstaltungsreglement zu.

1. Allgemein

Dieses Teilnahme- und Wettkampfreglement ist integraler Bestandteil des Vertrages zwischen Veranstalter und Läuferin bzw. Läufer. Auch bei der Anmeldung anderer oder zusätzlicher Personen (Dritten) gilt das Teilnahme- und Wettkampfreglement. Der Veranstalter geht davon aus, dass diese Dritten der anmeldenden Person die Ermächtigung zur Anmeldung gegeben haben. Bei Anmeldung minderjähriger Läuferinnen und Läufer durch Dritte geht der Veranstalter davon aus, dass die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter vorliegt. 

2. Datenschutz

2.1

Die Verwendung der Personendaten ist in der geltenden Datenschutzerklärung geregelt. Die Läuferin bzw. der Läufer verpflichtet sich, dem Veranstalter die Personendaten von Drittpersonen nur zur Verfügung zu stellen, wenn diese, bzw. deren gesetzlichen Vertreter, die geltende Datenschutzerklärung kennen und sie gemäss anwendbaren Datenschutzrecht dazu berechtigt sind. Der Veranstalter darf die Läuferin bzw. den Läufer jederzeit auffordern, das Vorliegen dieser Voraussetzungen – insbesondere einer Einwilligung der Drittpersonen – innert Frist nachzuweisen und kann andernfalls ohne weiteres von sämtlichen Verträgen zurücktreten.

2.2

Die im Zusammenhang mit unserer Laufveranstaltung gemachten Fotos und Filmaufnahmen dürfen ohne Vergütungsansprüche im TV ,Internet, in eigenen Werbemitteln, Magazinen und Büchern (Printmedien) verwendet werden

3. Eigenverantwortung

Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko und auf eigene Verantwortung. Der Organisator übernimmt bei Unfällen oder Krankheit keine Verantwortung. Regelmässiges Ausdauertraining ung gute Gesundheit sind Voraussetzungen für die Teilnahme. Es kann lebensgefährlich sein, kurz nach infektösen Krankheiten (Angina, Grippe) zu starten. Dasselbe gilt für die Einnahme von Schmerzmitteln und ähnlichen Medikamenten vor dem Start. Namentlich sind die Teilnehmenden für ihre Gesundheit, für den Trainingsstand und für die Ausrüstung selber verantwortlich. Von allen Teilnehmenden wird verlangt, dass das Rennen abgebrochen wird, sobald der Lauf für sie zu einem gesundheitlichen Risiko zu werden droht.

4. Haftung

Es wird keine Haftung jeglicher Art vom Veranstalter übernommen. Dies gilt auch für Unfälle, Diebstahl und Haftung gegenüber Drittpersonen. Versicherung ist Sache der Teilnehmenden 

5. Wettkampf

5.1

Es wird keine Lizenz benötigt. Alle sind teilnahmeberechtigt

5.2

Sportlich faires Verhalten wird vorausgesetzt 

5.3

Die Startnummer ist persönlich und muss von vorne gut sichtbar und ungefaltet getragen werden. 

5.4

Den Anordnungen des Streckendienstes ist Folge zu leisten. Teilnehmer/innen mit Babyjogger, Begleitpersonen mit Fahrrädern, Hunde etc. sowie Stöcke sind nicht zugelassen. Es sind keine technischen Hilfsmittel gestattet. Die Missachtung dieser Vorschriften führt zur Disqualifikation.

5.5

Das Besenvelo bildet den offiziellen Schluss des Rennens. Es fährt hinter dem letzten Läufer

5.6

Die Preise werden an der Siegerehrung übergeben. Wer nicht anwesend ist, verzichtet freiwillig auf den Preis. Es werden keine Preise verschickt. 

6. Sanität und Verpflegung

6.1

Ein Sanitätsposten befindet sich im Zielgelände 

6.2

Es werden Wasserstationen beim Gemeindemagazin(km2,5) im Eggigraben(km 4,4) und im Stutzweidli(km 6.7) eingerichtet.

7. Rückerstattungen

7.1

Wer am Abendlauf Wengen nicht starten kann, hat kein Anrecht auf die Rückerstattung des Startgeldes. Abmeldungen nach dem Meldeschluss sind nur mit einem Arztzeugnis möglich. In diesem Fall wird ein Startgeldgutschein für das Folgejahr ausgestellt. In der Online-Anmeldung kann eine weitgreifende Annullationsversicherung mit der Europäischen Reiseversicherung abgeschlossen werden. (Startgeldrückerstattung bei Krankheit gegen Arztzeugnis, Todesfall in der Familie, Zugsausfall oder Autopanne).

7.2

Kann der Lauf wegen höherer Gewalt oder behördlicher Anordnung nicht oder nur teilweise durchgeführt werde, besteht kein Anrecht auf Rückerstattung des Startgeldes.

8. Doping

Für diesen Wettbewerb gilt das aktuelle Dopingstatut von Swiss Olympic. Es können Dopingkontrollen durchgeführt werden. Alle Teilnehmenden unterstellen sich mit der Teilnahme den Anti-Doping-Regeln von Swiss Olympic und anerkennen die exklusive Zuständigkeit der Disziplinarkommission für Dopingfälle von Swiss Olympic sowie des Tribunal Arbitral du Sport in Lausanne unter Ausschluss der ordentlichen Gerichte. Siehe auch www.antidoping.ch

9. Organisation

Organisator des Abendlauf Wengen ist der Verein Laufsport Wengen

Wengen, März 2020

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